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Leasing-Auto zurückgeben: Tipps für die Leasing-Rückgabe

Wir haben einige Tipps zusammengestellt, damit die Rückgabe deines Leasingautos reibungslos abläuft – und du auch noch Geld sparen kannst.

Auto-Leasing-Rückgabe

Zum Ende der Laufzeit jedes Leasingvertrags wird das geleaste Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben. Dieser kann dem Leasingnehmer eine Wertminderung durch Abnutzung in Rechnung stellen. Daher sollte man nicht allzu sorglos an die Rückgabe des Fahrzeugs herangehen und erwarten, dass alles von Seiten des Anbieters geregelt wird.

So riskiert man nicht selten eine saftige Rechnung, vor der man sich schützen kann, wenn man ein paar Grundregeln beachtet und selbst ein wenig Aufwand in Kauf nimmt.

Vertragsklauseln – Worauf kommt es an?

Die erste Grundregel ist denkbar einfach: Du solltest deinen Leasingvertrag und die darin vereinbarten Bestimmungen genau kennen. Wenn KundInnen am Ende des Leasings ein Angebot zum Kauf einfordern errechnet sich bei den meisten Verträgen die bei Vertragsende noch offene Summe aus dem tabellarischen Restwert des Fahrzeugs, unter Berücksichtigung ausserordentlicher Abnützung und eventueller Schäden. Dies bezeichnet man auch als Restwertleasing.

In sehr seltenen Fällen ist die Kilometerleistung des Fahrzeugs massgeblich. In den meisten Fällen bieten die Leasingunternehmen jedoch die erste Option an und nehmen die Kilometerbeschränkung oft als zusätzliche Klausel in den Vertrag auf. Bei Gowago enthalten alle Leasingverträge diese Bestimmung - dies ist in der Schweiz generell der Standard bei Leasingverträgen mit Privatpersonen. In diesen Fällen wird eine Überschreitung der zulässigen Kilometerleistung als Wertminderung angesehen, unabhängig vom Zustand des Fahrzeugs.

Fahrzeug auf Schäden überprüfen

Der Restwert des Fahrzeugs errechnet sich aus verschiedenen Faktoren wie Alter, Modell, Kilometerzahl, Motorleistung und dem allgemeinen Zustand.
Man ist gut beraten, sich das Fahrzeug genau anzusehen und sämtliche Schäden zu dokumentieren. Unter gewissen Umständen ist es sogar möglich, gewisse Schäden noch durch einen Versicherungsfall decken zu lassen und zu erstellen, bevor die Rückgabe an die Leasingesellschaft stattfindet.

Um mehr darüber zu erfahren, welche Schäden als normal und welche als übermässig verstanden werden, haben wir für dich eine Checkliste für die Rückgabe des Fahrzeugs zusammengestellt.

Der Zustand ist entscheidend

Ganz gleich, ob du das Auto an deinen Leasinganbieter zurückgibst oder ein Angebot zum Kauf anforderst um es dann selbst zu verkaufen - es liegt immer in deinem besten Interesse, den Zustand des Fahrzeugs genau zu kennen und zu dokumentieren. Wenn du bereits ein Gutachten eingeholt hast, hat die Werkstatt das Fahrzeug wahrscheinlich bereits bildlich dokumentiert. Falls nicht, solltest du selbst Fotos von allen Teilen des Autos machen, auf denen der Zustand des Lacks, der Scheinwerfer, der Felgen und der Innenausstattung gut zu sehen ist.

Was wird als Schaden bezeichnet?

Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Denn nicht alles, was auf den ersten Blick wie ein Schaden aussieht, kann von der Leasingfirma als solcher geltend gemacht werden. Gelegentlich wird versucht, kleine Schönheitsfehler wie kleinere Dellen und feine, oberflächliche Kratzer als Schaden zu deklarieren, der sich auf den Restwert des Fahrzeugs niederschlägt. Um mehr über die genauen Ausmasse der erlaubten Schäden zu erfahren, konsultiere unsere Checkliste zur Rückgabe des Autos.

Auch hier macht es sich jedoch bezahlt, wenn man das Auto vor der Übergabe nicht nur gründlich reinigt, sondern auch dem Lack eine Politur gönnt. Diese wertet nicht nur das Auto optisch auf und lässt es neu erstrahlen, sondern sie kann auch leichtere Kratzer beseitigen. Das Fahrzeuginnere sollte ebenfalls sauber und frei von Gerüchen sein. Insbesondere Raucher und/oder Tierhalter sollten hier besonders gründlich vorgehen und das Auto von Zigarettenrauch, Asche oder Haaren befreien. Auch verschmutzte und/oder verschlissene Fussmatten schlagen sich auf den Restwert nieder, gleiches gilt für abgenutzte Polsterungen. Hier kann möglicherweise eine Intensivreinigung in einer spezialisierten Werkstatt oder mit einem speziellen Polsterreiniger gute Dienste leisten und einige Franken sparen.

Auch für die Reifen bestehen Anforderungen, was ihren Zustand bei der Rückgabe betrifft. Reifen müssen ein Profil von mindestens 2 mm aufweisen. Du bist nicht verpflichtet, das Auto mit einem zweiten Reifensatz zurückzugeben, wenn es bei Vertragsbeginn nur mit einem Satz geliefert wurde. Wenn du jedoch neue Felgen montiert hast, musst du das Auto mit den ursprünglichen Felgen zurückgeben, mit denen es geliefert wurde. In jedem Fall muss das Auto mit Sommerreifen ausgestattet sein - eine Rückgabe nur mit Winterreifen wird nicht akzeptiert.

Bei der Rückgabe

Steht nun tatsächlich die Rückgabe an, solltest du die folgenden Punkte beachten:

  • Es ist am besten, das Auto gereinigt und mit dokumentierten Schäden zurückzugeben. Im Übergabeprotokoll müssen Datum und Uhrzeit der Rückgabe festgehalten werden.
  • Es ist wichtig, den Zustand des Fahrzeugs vor Ort mit dem Vermieter zu besprechen und alle sichtbaren Schäden im Übergabeprotokoll detailliert beschreiben zu lassen. Die Länge der vorhandenen Kratzer und die Größe der Lackschäden sollten dort genau aufgeführt werden.

Stelle sicher, dass bei Unstimmigkeiten zwischen dir und dem Leasinggeber im Übergabeprotokoll darauf hingewiesen werden, dass du mit der Einschätzung nicht einverstanden bist.

Fazit

Mit etwas Eigeninitiative kannst du also bereits vor der Rückgabe des Autos einschätzen, welche zusätzlichen Kosten am Ende des Leasings auf dich zukommen. Insbesondere solltest du auf die genaue Erfassung von Schäden Wert legen, damit du dich besser vor unvorhergesehenen Kosten schützen kannst.

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