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Leasing-Auto zurückgeben: Tipps für die Leasing-Rückgabe

Wir haben einige Tipps zusammengestellt, damit die Rückgabe deines Leasingautos reibungslos abläuft – und du auch noch Geld sparen kannst.
10. April 2020

Auto-Leasing-Rückgabe

Zum Ende der Laufzeit jedes Leasingvertrags wird das geleaste Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben. Dieser kann dem Leasingnehmer eine Wertminderung durch Abnutzung in Rechnung stellen. Daher sollte man nicht allzu sorglos an die Rückgabe des Fahrzeugs herangehen und erwarten, dass alles von Seiten des Anbieters geregelt wird. So riskiert man nicht selten eine saftige Rechnung, vor der man sich schützen kann, wenn man ein paar Grundregeln beachtet und selbst ein wenig Aufwand in Kauf nimmt.

Vertragsklauseln – Worauf kommt es an?

Die erste Grundregel ist denkbar einfach: Du solltest deinen Leasingvertrag und die darin vereinbarten Bestimmungen genau kennen. Bei den meisten Verträgen errechnet sich die bei Vertragsende noch offene Summe aus dem tabellarischen Restwert des Fahrzeugs, unter Berücksichtigung ausserordentlicher Abnützung und eventueller Schäden. Dies bezeichnet man auch als Restwertleasing. In seltenen Fällen ist die Kilometerleistung des Fahrzeugs massgeblich. Hier fällt nur dann eine Ausgleichszahlung an, wenn der Leasingnehmer die zulässige Kilometerzahl überschritten hat. Meist bieten Leasingfirmen jedoch die erste Variante an und nehmen die Kilometerbeschränkung allenfalls als zusätzliche Klausel in den Vertrag auf. Eine Überschreitung der zulässigen Kilometer gilt in diesen Fällen als Wertminderung, unabhängig vom Zustand des Fahrzeugs.

Den Fahrzeugwert ermitteln lassen

Der Restwert des Fahrzeugs errechnet sich aus verschiedenen Faktoren wie Alter, Modell, Kilometerzahl, Motorleistung und dem allgemeinen Zustand. Als Laie ist man gut beraten, wenn man den Wert des Autos zum Zeitpunkt der Rückgabe zusätzlich selbst noch von einem unabhängigen Gutachter schätzen lässt. Zum einen besitzt man so ein Gegengutachten, falls die Einschätzung des Leasinggebers ungünstiger ausfällt. Schäden, die von ihm möglicherweise festgestellt werden und die im eigenen Gutachten niedriger bewertet wurden oder nicht vorhanden waren, bieten eine gute Verhandlungsgrundlage, falls es zu Streitigkeiten über bestimmte Details kommen sollte. Zum anderen kann man sich mit alternativen Optionen auseinandersetzen, bevor man das Fahrzeug zurückgibt.

Finde selbst einen Käufer für das Auto

Wenn du die Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs vermeiden willst, kannst du das Fahrzeug am Ende des Vertrages selbst verkaufen. Der erzielte Verkaufspreis ist oft höher als der Ablösebetrag, der noch an den Leasinggeber bezahlt werden muss. Zusätzlich zum eigenen Gutachten ist es ratsam, die Preise für Fahrzeuge vergleichbaren Alters und Zustands online zu vergleichen. Oft macht es durchaus Sinn, hier etwas zusätzliche Zeit zu investieren. Anstatt das Auto privat zu verkaufen, kannst du dir natürlich auch ein Angebot von einem Händler einholen, insbesondere, wenn du dir überlegst, wieder ein Auto wieder zu leasen. Ein neuer Leasingvertragspartner bietet dir unter Umständen bessere Konditionen und einen höheren Preis für dein Fahrzeug, wenn er dafür einen neuen Vertrag abschliessen kann.

Der Zustand ist entscheidend

Ganz gleich, ob du das Auto an deinen Leasinganbieter zurückgibst oder anderweitig verkaufen willst, es liegt immer in deinem besten Interesse, den Zustand des Fahrzeugs genau zu kennen und zu dokumentieren. Wenn du bereits ein Gutachten eingeholt hast, hat die Werkstatt das Fahrzeug wahrscheinlich bereits bildlich dokumentiert. Falls nicht, solltest du selbst Fotos von allen Teilen des Autos machen, auf denen der Zustand des Lacks, der Scheinwerfer, der Felgen und der Innenausstattung gut zu sehen ist.

Was wird als Beschädigungen bezeichnet?

Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Denn nicht alles, was auf den ersten Blick wie ein Schaden aussieht, kann von der Leasingfirma als solcher geltend gemacht werden. Leasinganbieter versuchen gelegentlich, kleine Schönheitsfehler wie kleinere Dellen und feine, oberflächliche Kratzer als Schaden zu deklarieren, der sich auf den Restwert des Fahrzeugs niederschlägt. Hier ist es gut zu wissen, dass kleine Lackschäden wie etwa Dellen mit einem Durchmesser von weniger als 2 cm nicht als Schaden zu werten sind, sondern als normale Abnutzung gelten. Diese dürfen demnach nicht als Mängel in deinem Abnahmeprotokoll aufgeführt werden. Gleiches gilt für Kratzer an Felgen oder Radabdeckungen: Auch diese gelten als normaler Verschleiss. An der Stossstange und am Kühlergrill werden sogar 10 cm lange Kratzer noch als normale Abnutzung angesehen.
Auch hier macht es sich jedoch bezahlt, wenn man das Auto vor der Übergabe nicht nur gründlich reinigt, sondern auch dem Lack eine Politur gönnt. Diese wertet nicht nur das Auto optisch auf und lässt es neu erstrahlen, sondern sie kann auch leichtere Kratzer beseitigen. Das Fahrzeuginnere sollte ebenfalls sauber und frei von Gerüchen sein. Insbesondere Raucher und/oder Tierhalter sollten hier besonders gründlich vorgehen und das Auto von Zigarettenrauch, Asche oder Haaren befreien. Auch verschmutzte und/oder verschlissene Fussmatten schlagen sich auf den Restwert nieder, gleiches gilt für abgenutzte Polsterungen. Hier kann möglicherweise eine Intensivreinigung in einer spezialisierten Werkstatt oder mit einem speziellen Polsterreiniger gute Dienste leisten und einige Franken sparen.

Auch für die Reifen bestehen Anforderungen, was ihren Zustand bei der Rückgabe betrifft. Reifen müssen ein Profil von mindestens 1,6 mm aufweisen. Du bist nicht verpflichtet, das Auto mit einem zweiten Reifensatz zurückzugeben, wenn im Vertrag nur ein Satz eingeschlossen war.

Bei der Rückgabe

Steht nun tatsächlich die Rückgabe an, solltest du die folgenden Punkte beachten:

  • Gebe das zuvor gereinigte und protokollierte Fahrzeug am besten in Anwesenheit einer zweiten Person zurück und lasse dir die Übergabe mit Zeit und Datum quittieren.
  • Es ist wichtig, den Zustand des Fahrzeugs mit dem Leasinganbieter vor Ort zu besprechen und sichtbare Schäden im Übergabeprotokoll detailliert aufzuführen und zu beschreiben.
  • Die Länge bestehenden Kratzer und die Grösse von Lackschäden sollten dort exakt aufgeführt werden.

Stelle sicher, dass bei Unstimmigkeiten zwischen dir und dem Leasinggeber im Übergabeprotokoll darauf hingewiesen werden, dass du mit der Einschätzung nicht einverstanden bist. Das eigentliche Gutachten bezüglich des Restwerts des Autos erfolgt in der Werkstatt des Leasinggebers. Nimm dir Zeit, eventuelle Mängel im Detail durchzugehen und mit deiner eigenen Einschätzung zu vergleichen. Gerade geringfügige Lackschäden und Kratzer werden nicht selten im Rückgabegutachten aufgeführt, dürfen aber nicht berechnet werden. Nehme also das Gutachten nicht einfach hin, sondern prüfe es eingehend und stelle sicher, dass dir nicht zu viel in Rechnung gestellt wird.

Fazit

Mit etwas Eigeninitiative kannst du also bereits vor der Rückgabe des Autos einschätzen, welche zusätzlichen Kosten am Ende des Leasings auf dich zukommen. Dies verschafft dir eine bessere Verhandlungsbasis und du musst dich nicht ausschliesslich auf das Gutachten des Leasinggebers verlassen, das manchmal anfechtbare Punkte enthält. Insbesondere solltest du auf die genaue Erfassung von Schäden Wert legen und dir allenfalls ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen, damit du etwaigen Ansprüchen entgegenwirken und dich besser vor unvorhergesehenen Kosten schützen kannst.

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