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Checkliste: Rückgabe deines Autos nach dem Leasingvertrag

Wie kann ich Kosten bei der Rückgabe des Autos vermeiden?
7. November 2023

Du hattest eine tolle Zeit mit deinem Auto, aber jetzt läuft dein Leasingvertrag aus und du hast beschlossen, dass du es nicht kaufen möchtest. Vielleicht möchtest du ein anderes Auto leasen oder eine andere Finanzierungsoption wählen. Was auch immer deine Gründe sind, das bedeutet, dass du dein Auto an die Leasinggesellschaft zurückgeben musst. Natürlich hast du dich um dein Auto gekümmert, aber Kratzer und Dellen können vorkommen - aber was ist akzeptabler Verschleiß und was ist ein übermäßiger Schaden?

Da du das Auto beim Leasing nur nutzt, aber nicht besitzt, ist die Rückgabe deines Autos mit einer Qualitätskontrolle verbunden. Bei gowago arbeiten wir mit qualifizierten Mitarbeitern der Galliker Service AG zusammen, um den Zustand deines Autos zu beurteilen.

Bei gowago bekommst du eine Liste mit allen Dingen, die du einige Monate vor der Rückgabe deines Autos unbedingt überprüfen lassen solltest. Wenn du alle Punkte auf dieser Liste durchgegangen bist, kannst du beurteilen, welche Schäden akzeptabel sind und welche nicht. Je nach Schaden kannst du ihn vielleicht noch über deine Versicherung reparieren lassen, so dass du bei der Rückgabe des Autos keine zusätzlichen Kosten hast und problemlos weiterfahren kannst.

Weiter unten kannst du eine PDF-Checkliste herunterladen, in der all diese Punkte ebenfalls aufgeführt sind, damit du garantiert keinen Punkt vergisst!


Infobox: Was sind akzeptable und inakzeptable Schäden?

Akzeptabel sind Gebrauchsspuren je nach Alter und Kilometerstand des Fahrzeugs, die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Hierfür fallen keine Kosten an. Inakzeptabel sind Schäden, die über den durchschnittlichen Verschleiß hinausgehen und den optischen Gesamteindruck des Fahrzeugs negativ beeinflussen und/oder technische Auswirkungen haben. Hier werden die Reparaturkosten berechnet.


1. Reifen

2. Felgen

3. Lackierung

4. Karosserie

5. Glas & Lichter

6. Innenraum / Laderaum

7. Einbauten und Anbauten

8. Mechanik

9. Fahrzeugzubehör

10. Überhöhter Kilometerstand


1. Reifen

Akzeptabel

  • Mindestprofiltiefe 2 mm (1,6 mm gesetzliches Minimum), egal ob Rückgabe mit Sommer-, Winter- oder Ganzjahrespneus.

2. Felgen

Akzeptabel

  • Radabdeckungen mit max.2 cm Kratzern, ohne Bruch
  • Intakte Stahlfelgen mit leichten Anzeichen von Rost
  • Intakte Aluminiumfelgen mit leicht beschädigter Lackoberfläche max.2 cm
  • Max. 2 leichte Beschädigungen pro Felge

Unzulässig

  • Gebrochene Radabdeckungen
  • Stahlfelgen, die verformt oder am Rand deformiert sind
  • Stark abgeschliffene Aluminiumfelgen
  • Aluminiumfelgen mit Abbrüchen oder Verformungen
  • Fehlende Teile (bei mehrteiligen Felgen)

3. Lackierung

Akzeptabel

  • Lackschäden entfernbar durch Polieren, keine Neulackierung erfordern
  • Steinschlagschäden im Frontbereich (Steinschlagdichte < 3 Steinschläge pro cm2 oder maximal 10 Steinschläge pro Bauteil)
  • Leichte Kratzer Türgriffe
  • Leichte Lackabschürfungen an den Türkanten und an der Stossstange
  • Lackveränderungen (z.B. feine Kratzer nach häufigen Waschstrassenfahrten)
  • Matte Stellen im Lack

Inakzeptabel

  • Kratzer, die Neulackierung erfordern
  • Lackschäden, die durch ätzende Substanzen (Farbverdünner, Batteriesäure, Baumharz, Vogelkot, etc.) verursacht wurden
  • Rostflecken / Oberflächenrost
  • Spuren von Aufklebern und Beschriftungsfolien
  • Farbunterschiede als Folge unfachmännischer Reparaturen

4. Karosserie

Akzeptabel

  • Maximal 2 Beulen pro Karosserieteil, kleiner als 2 cm
  • Dellen dürfen nicht durch Lackschicht gehen (keine abgeplatzte Farbe)
  • Schäden, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen

Unzulässig

  • Dellen / Beulen mit einem Durchmesser von mehr als 20 mm (> 1 Frankenstück)
  • Abgeplatzter Lack
  • Gerissene, eingedrückte oder gebrochene Stossstangen, Spoiler, Kühlergrille usw.
  • Hagelschäden
  • Vorhandene Unfallschäden (z.B. gerissene Stossstange)

5. Glas & Lichter

Akzeptabel

  • Glasschäden, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen - z. B. Steinschläge in den Scheinwerfern, die nicht zu Brüchen oder Rissen im Glas geführt haben
  • Ein paar Steinschläge auf der Windschutzscheibe, die die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen

Inakzeptabel

  • Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (z. B. Steinschläge in der Windschutzscheibe, die die Glasschicht beschädigt haben oder die aufgrund ihrer Anzahl oder Grösse die Sicht des Fahrers beeinträchtigen)
  • Risse und Stösse, die unabhängig von der Grösse zum Bruch von Scheinwerfern, Zusatzscheinwerfern und Lampen geführt haben
  • Schläge auf oder in der Windschutzscheibe, die die STVA nachprüfen muss, werden nicht akzeptiert.

6. Innenraum / Laderaum

Akzeptabel

  • Farbveränderungen im Innenraum / Laderaum (z.B. Ausbleichen durch Sonneneinstrahlung) und Abrieb von Polstern und Verkleidungsteilen (z. B. Abrieb an den Sitzpolstern auf der Fahrerseite)
  • Abnutzungserscheinungen an den Sitzen, Sitzkanten, Sitzseitenwänden und Verkleidungen.

Inakzeptabel

  • Verschmutzungen und Beschädigungen (z.B. Brandlöcher, Risse, Schnitte, aufgerissene Nähte, Geruchsentwicklung)
  • Stark verschmutzte Polsterung, Teppiche, Innenverkleidungen
  • Bohrlöcher an Anbauteilen oder im Seitenbereich von der Fahrerposition aus

7. Einbauten und Anbauten

Akzeptabel

  • Veränderungen, die spurlos rückgängig gemacht werden können oder nur minimale Spuren hinterlassen (z.B. abnehmbare Sitzbezüge).

Unannehmbar

  • Änderungen, die nicht rückgängig gemacht werden können, ohne deutliche Spuren zu hinterlassen (z.B. Bohrlöcher, Antennenlöcher).

8. Mechanik

Akzeptabel

  • Abnutzungserscheinungen an mechanischen Teilen, die die Sicherheit und Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.

Unannehmbar

  • Verschleisserscheinungen, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen.

9. Fahrzeugzubehör

  • Das Fehlen von Ausrüstungsgegenständen und Ausstattungen, die im Lieferumfang enthalten waren (z.B. Schlüssel, Navigations-CD, RadioCodekarte, Inhalt des Verbandskastens, SD-Karten, Gepäck oder Rollladen, Hutablage, Hochspannungsladekabel usw.) wird nicht akzeptiert.

10. Überhöhter Kilometerstand

  • Wenn du ein Auto zurückgibst, überprüfe bitte die bei Vertragsabschluss vereinbarte Kilometerzahl. Wenn das Fahrzeug die vereinbarte Kilometerzahl überschreitet, fallen Gebühren für die Überschreitung der Kilometerzahl an, für die du selbst aufkommen musst. Die Kosten für jeden zusätzlichen Kilometer, der über das vereinbarte Limit hinausgeht, kannst du bei unserem Kundensupport erfragen.

Fazit

Wenn sich der Vorhang für dein aktuelles Leasingfahrzeug schließt, solltest du daran denken, dass die Rückgabe genauso wichtig ist wie der Tag, an dem du vom Parkplatz gefahren bist. Die Rückgabe deines geleasten Fahrzeugs an gowago muss keine entmutigende Aufgabe sein. Wenn du die umfassende Checkliste befolgst, kannst du sicherstellen, dass dein Auto den akzeptablen Standards für Abnutzung und Verschleiß entspricht, und unnötige Kosten vermeiden.

Lade dir hier unsere PDF-Checkliste herunter, damit du bei deiner Selbsteinschätzung auch wirklich keinen der Punkte vergisst!

Checkliste herunterladen

Wenn du dich von deinem jetzigen Weggefährten verabschiedest, nimm dir einen Moment Zeit, um die gemeinsamen Fahrten zu würdigen. Dann freue dich auf die neuen Abenteuer, die dich mit deinem nächsten Fahrzeug erwarten, ausgerüstet mit dem Wissen und der Vorbereitung, das Beste aus deinem Leasing-Erlebnis zu machen. Mit der Unterstützung von gowago bist du bereit, das Blatt zu wenden und in die Zukunft zu fahren.

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Die Kreditvergabe ist unzulässig, wenn sie zur Überschuldung des Konsumenten führt.