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Leasing in der Schweiz: Voraussetzungen & Bedingungen
Auch wenn ein Leasingvertrag nicht gleichwertig mit einem Kreditvertrag anzusehen ist, erwarten Leasingfirmen vorab eine gewisse Sicherheit, um den Vertrag zu gewähren. Wenn du die folgenden Punkte beachtest, klappt es auch mit dem geleasten Wunschauto. Zusammenfassend muss ein Leasingnehmer in der Schweiz die folgenden Anforderungen erfüllen, die in den folgenden Abschnitten näher erläutert werden:
- Bonitätsprüfung. Meistens verlangen Leasinggeber einen Betreibungsregisterauszug der aufzeigt,ob Betreibungen gegen den Leasingnehmer vorliegen.
- Kreditwürdigkeit. Die Bank des Leasinggebers verlangt im Allgemeinen Nachweise dafür, dass du in der Lage bist, die Raten über den vereinbarten Zeitraum hinweg zu zahlen.
- Wohnsitz in der Schweiz. Nur Schweizer Bürger, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, oder Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung der Klasse B oder C verfügen, die bis mindestens zum Ende der Vertragslaufzeit gültig bleibt, können einen Leasingvertrag abschließen.
Bonitätsprüfung
Der erste Punkt betrifft die finanzielle Seite, genauer gesagt die Bonität des Leasingnehmers. Meistens verlangen Leasinggeber einen Betreibungsregisterauszug. Dieser gibt darüber Auskunft, ob in der Vergangenheit finanzielle Verbindlichkeiten pünktlich gezahlt wurden und keine Betreibung gegen den Leasingnehmer vorliegt. Sollte dein Betreibungsregisterauszug Einträge aufweisen, wäre jetzt womöglich ein guter Zeitpunkt, um die noch offenen Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Wenn noch Einträge vorhanden sind, die bereits beglichen wurden, kannst du möglicherweise mit den ehemaligen Gläubigern verhandeln und die Einträge löschen zu lassen, damit dies deinem neuen Leasingvertrag nicht im Weg steht. Es gibt auch Anbieter, die Leasingverträge mit negativem Betreibungsregisterauszug anbieten. Hier solltest du jedoch sehr genau prüfen, ob es sich wirklich um einen seriösen Anbieter handelt. Grundsätzlich gilt: wenn im Vorfeld sogenannte „Prüfgebühren“ verlangt werden, nur um deinen Antrag zu prüfen und unabhängig davon, ob tatsächlich ein Leasingvertrag gewährt wird oder nicht, solltest du die Finger davon lassen. Grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob ein Leasingvertrag gewährt wird oder nicht, bei der Leasingfirma und wird von Fall zu Fall entschieden. Bei der Bewertung spielt vor allem eine Rolle, ob dein monatlich zur Verfügung stehendes Einkommen nach Abzug aller Verbindlichkeiten und Lebenshaltungskosten noch für die Rate ausreicht oder nicht.
Kreditwürdigkeit
Nicht nur ein sauberer Betreibungsregisterauszug ist jedoch ausschlaggebend dafür, ob dir ein Leasingvertrag gewährt werden kann, sondern auch die Höhe deines Einkommens und deiner sonstigen Verbindlichkeiten. Einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem Monatsgehalt in ausreichender Höhe vorlegen zu können, ist die denkbar beste Voraussetzung für einen positiven Entscheid. Jedoch auch andere Einkünfte wie etwa aus Selbständigkeit kommen in Frage, wohingegen der Bezug von Arbeitslosenhilfe meist nicht für ausreichend erachtet wird. Hier ist nicht die Regelmässigkeit, sondern die Höhe des Einkommens ausschlaggebend. In jedem Fall wird die Bank des Leasinggebers prüfen, ob dir monatlich ein genügend hoher Betrag zur Verfügung steht, um die Leasingraten zuverlässig zu zahlen. Es ist daher anzuraten, im Vorfeld selbst mit dem spitzen Bleistift zu rechnen, wie viel Geld dir im Monat tatsächlich für das Auto zur Verfügung steht. Dies hilft dir zudem bei der Entscheidung für ein bestimmtes Modell. Beim Ausfüllen des Antrags solltest du unbedingt wahrheitsgemässe Angaben machen, die einer eventuellen Prüfung standhalten. Das bedeutet, dass du der Bank im Normalfall ein regelmässiges Einkommen oder aber ein genügend grosses Vermögen nachweisen musst, damit dir ein Leasing gewährt wird. Auch die Familienumstände und eventuelle weitere Verbindlichkeiten werden dabei mit berücksichtigt.
Weitere Voraussetzungen
Um in der Schweiz ein Fahrzeug zu leasen, muss der Leasingnehmer zudem über einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz verfügen. Nicht nur Schweizer Bürger bekommen jedoch einen Leasingvertrag, auch befristete Aufenthaltsgenehmigungen der Klasse B oder Niederlassungsbewilligungen der Klasse C berechtigen dazu, einen Leasingvertrag abschliessen zu dürfen, sofern das Enddatum der Aufenthaltsgenehmigung nach dem Ablaufdatum des Leasingvertrags liegt. Dies gilt natürlich nur dann, wenn die oben genannten finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Alternative Möglichkeiten
Es gibt Fälle, in denen das monatliche Einkommen zwar hoch genug ist, dies der Bank aber nicht hinreichend belegt werden kann. Dies ist zum Beispiel bei Selbständigen oder jungen Unternehmern der Fall, die noch nicht die entsprechenden Bilanzen vorlegen können. In diesen Fällen kann mit dem Leasinggeber oft eine Sicherheit in Form einer Anzahlung in angemessener Höhe oder eine Kaution in Höhe von beispielsweise 25% des Kaufpreises vereinbart werden, um doch noch zu dem gewünschten Leasingfahrzeug zu kommen.