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6 Leasing-Stereotypen, die nicht stimmen

Die Meinungen über Leasing gehen weit auseinander. Einige sind vollkommen überzeugt davon, andere komplett dagegen. Um deine Entscheidung zu vereinfachen, stellen wir hier 6 Leasing-Stereotypen vor, die zwar nicht richtig sind, sich aber hartnäckig halten.
24. Juni 2022

6 stereotypes

1. Du kannst nur Neuwagen leasen.

Das Leasing von Occasion-Autos erfreut sich immer grösserer Beliebtheit. Leasing ist für Neuwagen, Vorführwagen und die meisten Gebrauchtwagen möglich. Einschränkungen sind in der Regel an das Alter des Wagens (maximal 7 Jahre am Ende des Leasingvertrags) und die Kilometerleistung (maximal 200.000 km am Ende des Leasingvertrags) gebunden.

Das Leasing eines Gebrauchtwagens bietet einen günstigeren Kaufpreis und führt so zu einer tieferen Leasingrate. Der Katalog von gowago.ch bietet dir eine grosse Auswahl an Gebrauchtwagen zum Leasing mit attraktiven monatlichen Raten für einen Zeitraum von 24 bis 60 Monaten. Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens anstelle eines Neuwagens kannst du je nach Modell und Kilometerstand zwischen 3.000 und 5.000 CHF sparen.

2. Du kannst ein Leasing nicht online beantragen.

Das war bis vor ein paar Jahren der Fall, aber das hat sich jetzt geändert. Inzwischen kannst du dir alle Autos auf den Websites der Leasinganbieter ansehen und auch gleich auswählen, welches du haben möchtest.

gowago.ch geht sogar noch einen Schritt weiter. Wenn du das perfekte Auto gefunden hast, konfigurierst du dein Paket und wählst die Konditionen, die zu deinen Bedürfnissen passen. 24 bis 60 Monate, eine Kilometerleistung pro Jahr, die zu dir passt, und eine Vorauszahlung, die in dein Budget passt. Dann kannst du mit deiner Online-Anmeldung fortfahren. Du wirst aufgefordert, die für die Beantragung eines Leasings erforderlichen Informationen und Dokumente einzureichen. Die Bank prüft deinen Antrag und nach der Annahme kannst du deinen Vertrag elektronisch unterschreiben. Sobald die Verträge unterschrieben sind, beginnen wir mit den Vorbereitungen für die Auslieferung deines Autos.

gowago.ch ist der einzige von der FINMA zugelassene Leasinganbieter bei der Migros Bank, der einen 100%igen End-to-End-Leasingantrag anbieten kann.

3. Beim Leasing gibt es versteckte Kosten.

Man hört es immer wieder: Geschichten von unseriösen Leasinganbietern, die Menschen mit verlockend tiefen Preisen ködern und nach Vertragsabschluss mit zusätzlichen Kosten konfrontieren. Deshalb ist es wichtig, sich nur auf seriöse Leasinganbieter einzulassen. Ein Hintergrundcheck und ein genauer Blick auf die Website des Anbieters sind ein Muss.

Es gibt einige Dinge, die bei einem Leasing bezahlt werden müssen. Dazu gehören die optionale Anzahlung, die Kosten für Lieferung und Zulassung, die Leasingraten je nach Modell, Laufzeit und Kilometerstand, die Kfz-Steuer, die Kfz-Versicherung sowie die Inspektionen und Wartung.

All-in-one von gowago.ch sorgt dafür, dass alles diese Kosten in einem Paket gebündelt werden. Je nach gewähltem Paket sind Vollkaskoversicherung, Steuern, Wartung, Reifen und eine erweiterte Garantie enthalten. Wenn man sich für All-in-one Premium entscheidet, wird alles von gowago.ch übernommen und in einer monatlichen Rechnung für dich gebündelt. So brauchst du dir nie mehr Sorgen um versteckte Kosten zu machen. Die Preise von gowago.ch sind transparent, werden im Voraus festgelegt und ändern sich während des Bestellvorgangs nicht.

4. Leasing ist wie Mieten.

Leasing hat sich mittlerweile als zuverlässiges Finanzierungsinstrument etabliert und stellt eine gute Alternative zum Kauf eines Autos dar. Es ist eine flexiblere Form des Mietens. Bei der Miete eines Autos ist es nicht üblich, dass der Mieter die Marke, die Ausstattungsmerkmale oder die Farbe des Fahrzeugs bestimmen kann - beim Leasing hingegen schon. Wie beim Mieten kannst du das Auto fahren, ohne Eigentümer des Fahrzeugs zu sein. Falls man zudem die Absicht hat, das Auto danach zu kaufen, investiert man gleichzeitig in das Fahrzeug. Bereits zu Beginn eines Leasingvertrages werden die Laufzeit, die Leasingraten sowie die vereinbarten Zusatzleistungen festgelegt, so dass der Leasingnehmer voll planen kann. Bei einer Miete dagegen sind während der Laufzeit Mieterhöhungen möglich und üblich.

5. Junge Erwachsene können kein Leasing beantragen.

Um ein Leasing beantragen zu können, muss man in der Schweiz mindestens 18 Jahre alt sein. Da ein Leasing aber eine ausreichende Bonität erfordert, ist es für einige junge Erwachsene schwieriger, ein Leasing zu beantragen. Man muss fähig sein, die fälligen Monatsraten über die gesamte Leasinglaufzeit problemlos bezahlen zu können. Ansonsten kann man im schlimmsten Fall in der Schuldenfalle landen. Diese Regeln sind zum Schutz der LeasingnehmerInnen so streng.

Junge Erwachsene, die aber über ausreichend Kapital verfügen und zeigen, dass sie ein genügendes Einkommen haben, um sich ein Leasing leisten zu können, dürfen ohne weiteres eines beantragen.

6. Ich werde bei der Rückgabe des Autos hohe Gebühren für die Abnutzung zahlen müssen.

Viele Leute befürchten, am Ende des Leasingvertrags mit hohen zusätzlichen Kosten für die Abnutzung des Autos rechnen zu müssen. Doch im Leasingvertrag wird genau festgelegt, für welche Schäden und Abnutzungen man am Ende der Leasinglaufzeit zur Kasse gebeten werden kann und welche von der Leasinggesellschaft übernommen werden. Generell wird von Personen, die ein Auto leasen erwartet, dass sie das Auto sorgfältig behandeln und im Originalzustand belassen. Für normale Abnutzungen muss man nicht bezahlen. Beschädigung des Autos, übermässige Abnutzung oder unterlassene Wartung müssen aber vom Leasingnehmer/ der Leasingnehmer bezahlt werden.

Auch Beschriftungen und Einbauten am Auto sind nicht erwünscht. Hier kann man sich aber mit der Leasinggesellschaft in Verbindung setzen, um allfällige Änderungen am Auto bewilligt zu bekommen. Es wird jedoch erwartet, dass man das Auto vor Leasingende wieder in den Originalzustand bringt.

gowago.ch arbeitet mit Fachpersonen des TCS zusammen, die die Leasingautos sorgfältig überprüfen und unabhängig entscheiden, wie allfällige Schäden einzuordnen sind. So können sich die Kundinnen und Kunden stets auf eine faire Bewertung verlassen.

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