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Deine Versicherung

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die nach dem 9. Juni 2021 unterzeichnet werden

Dieser Leitfaden ist eine kurze Zusammenfassung deines Versicherungsvertrages. Die vollständige Versicherungspolice sowie die Einschränkungen findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Deinen genauen Versicherungsschutz und individuelle Details, wie z.B. die vereinbarte Versicherungssumme, findest du in der Versicherungspolice, werden dir zusätzlich von der Basler Versicherungen zugesendet.

Stelle eine Frage

All-in-one Kundenservice:
+41 44 505 11 18
all-in-one@gowago.ch

Deine Versicherungspolice

Gültigkeitsdauer und geografischer Geltungsbereich

Du bist während deines gesamten All-in-one Vertrags versichert. Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem du das Auto abholst und endet an dem Tag, an dem du dein Auto am Ende des Leasingvertrags zurückgibst. Wenn du deinen Versicherungsschutz verlängern möchtest, weil du den Leasingvertrag verlängerst oder das Auto kaufst, kontaktiere bitte den gowago.ch Kundenservice.

Die Versicherung deckt Verluste oder Schäden, die während der Laufzeit der Police verursacht wurden. Der Versicherungsschutz gilt in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten, mit Ausnahme von Kosovo, der Russischen Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Wird das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, sofern sich sowohl der Abfahrts- als auch der Zielort in diesem Gebiet befinden.

Was in deiner Versicherungspolice enthalten ist

Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung deckt Personen- oder Sachschäden ab, die von dir oder einer Person, für die du verantwortlich bist, mit deinem Auto verursacht werden.

Die Haftpflichtversicherung deckt auch die Kosten für zu Recht geltend gemachte Ansprüche und für die Abwehr von zu Unrecht geltend gemachten Haftpflichtansprüchen.

  • 0 CHF Selbstbehalt
  • Versicherungssumme: CHF 100 Millionen

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden an deinem Auto ab, die du nicht selbst verursacht hast.

Dazu gehören Schäden durch Feuer, Naturgefahren, Vandalismus, Glasbruch, Marderbisse, Kollisionen mit Tieren und Diebstahl.

  • CHF 0 Selbstbehalt bei Reparaturen in einer Partnerwerkstatt der Basler Versicherungen oder einer offiziellen Markenvertretung der Marke deines Autos
  • CHF 300 Selbstbehalt für Reparaturen in Nicht-Partner-Werkstätten.

Partnerwerkstatt finden

Kollisionsversicherung (Vollkasko)

Die Vollkaskoversicherung ist die Kombination aus Teilkasko und Kollisionskasko.

Die Kollisionskasko zahlt für Schäden an deinem Auto, die du selbst verursacht hast, wie z.B. versehentliche Kratzer an der Karosserie oder Schäden durch einen Aufprall.

Die Vollkaskoversicherung (Teilkasko + Kollisionskasko) muss beim Leasen eines Autos in der Schweiz zwingend abgeschlossen werden.

  • CHF 700 Selbstbehalt bei Reparaturen in einer Partnerwerkstatt der Basler Versicherungen oder einer offiziellen Markenvertretung der Marke deines Autos
  • CHF 1000 Selbstbehalt bei Reparaturen in Nicht-Partner-Werkstätten.

Partnerwerkstatt finden

Pannenhilfe

Du bist abgesichert, falls dein Auto eine Panne hat.

Dazu gehören die Kosten für die Pannenhilfe vor Ort, das Abschleppen des Autos zur nächsten Werkstatt, die Rückfahrt zu deinem Wohnort oder die Übernachtung für alle Insassen, wenn du nicht zurückkehren kannst. Wenn du deine Reise fortsetzen willst, sind die Kosten bis zu einem gewissen Grad abgedeckt.

Der Versicherungsschutz umfasst auch den Rücktransport des Autos nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl.

Deine Versicherungsleistungen nutzen

Du kannst den All-in-one Kundendienst per Telefon, E-Mail oder über ein Online-Formular kontaktieren. Du wirst gebeten deine All-in-one Kundennummer anzugeben, die du auf deiner gowago.ch All-in-one Karte oder deinem Vertrag findest. Wenn du diese gerade nicht zur Hand hast, können wir dich durch Angabe deines vollständigen Namens oder des Kennzeichens des Autos, das All-in-one hat, identifizieren.

Siehe unter “Einen Versicherungsanspruch geltend machen”

Partnerschaften mit
Migros Bank
Basler
Touring Club Schweiz
Fleet Service
Die Kreditvergabe ist unzulässig, wenn sie zur Überschuldung des Konsumenten führt.