Versicherung
Pannenhilfe und Pannendienst
Wie komme ich wieder nach Hause, wenn mein Auto nicht am selben Tag repariert werden kann?
Heimreise aller Insassen an den Wohnort in der Schweiz oder Weiterreise an den ursprünglichen Zielort, wenn das Fahrzeug nicht gleichentags repariert werden kann. Die Kosten werden übernommen bis max. 1000 CHF pro Fall für die Heim- oder Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder für max. 5 Tage und 500 CHF pro Fall für ein Mietfahrzeug der gleichen Kategorie wie das versicherte Fahrzeug.
Wer übernimmt die Kosten, wenn ich nicht nach Hause komme?
Übernachtungen sind gedeckt, wenn die Rückreise nicht mehr am gleichen Tag möglich ist (in der Schweiz) oder das Fahrzeug innerhalb von fünf Tagen repariert werden kann (im Ausland). Der Deckungsumfang liegt bei CHF 150 pro Insasse und Nacht, insgesamt sind für alle Insassen zusammen maximal CHF 1'200.
Was passiert, wenn ich meine Fahrt fortsetzen will?
Heimreise aller Insassen an den Wohnort in der Schweiz oder Weiterreise an den ursprünglichen Zielort, wenn das Fahrzeug nicht gleichentags repariert werden kann. Die Kosten werden übernommen bis max. 1000 CHF pro Fall für die Heim- oder Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder für max. 5 Tage und 500 CHF pro Fall für ein Mietfahrzeug der gleichen Kategorie wie das versicherte Fahrzeug.
Wie viel muss ich für Pannenhilfe bezahlen?
Die Pannenhilfe und das Abschleppen deines Autos zu einer geeigneten Werkstatt in der Nähe ist in der Schweiz inkludiert und im Ausland auf CHF 500 begrenzt.
Kann ich die Pannenhilfe oder den Abschleppdienst selbst organisieren?
Du musst vorab die Basler Versicherungen kontaktieren, um die Leistungen deiner Versicherung in Anspruch nehmen zu können.
Kosten für eine Pannenhilfe, die von einem Anbieter durchgeführt wird, der nicht Partner der Basler Versicherungen ist, werden nicht vollständig von deiner Versicherung übernommen. Die Basler Versicherungen decken Kosten von bis zu CHF 300 für Pannenhilfe, die von einem externen Anbieter durchgeführt wird.
Solltest du für den Pannendienst vor Ort bezahlen müssen, sende bitte deine Quittung an den All-in-one Kundenservice, damit wir dir den Betrag zurückerstatten können.
Wo finde ich einer Partnerwerkstatt für Reparaturen?
Um vom reduzierten Selbstbehalt zu profitieren, muss dein Fahrzeug entweder bei einer Partnerwerkstatt der Basler Versicherungen oder bei einer offiziellen Markenvertretung repariert werden.
Andere Fragen
Wo finde ich die Vertragsnummer meiner Basler Versicherungspolice?
Dein Auto ist über die Flottenversicherung von gowago.ch bei der Basler Versicherung AG versichert. Das heisst, es gibt keine individuelle Versicherungsnummer für dich.
Wenn du dich wegen einer Panne auf der Strasse direkt an die Basler Versicherung AG wendest, teile bitte dein Autokennzeichen mit.
Wenn du Fragen hast, wende dich bitte an den All-in-one Kundendienst unter +44 44 505 11 18 oder all-in-one@gowago.ch
Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?
In Notfällen, wie z. B. Pannenhilfe, wende dich bitte direkt an die Basler Versicherung AG:
+41 58 285 28 28
Bei allen anderen Themen, Ansprüchen und Fragen wende dich bitte an den All-in-one Kundendienst:
+41 44 505 11 18
all-in-one@gowago.ch
Umfasst All-in-one einen Pannendienst?
Ja, der Pannendienst wird von der Basler Versicherungen als Teil unserer gowago.ch Vollkaskoversicherung angeboten.
Mehr über die gowago.ch Vollkaskoversicherung erfährst du hier
Welche Versicherung ist in All-in-one enthalten?
Der All-in-one Versicherungsschutz (von der Basler Versicherungen) umfasst Folgendes:
- Pannenhilfe bei Pannen
- Haftpflichtversicherung für Dritte
- Vollkaskoversicherung
Mehr über die Versicherung und andere Einschlüsse erfährst du hier
In welchen Ländern ist die in All-in-one enthaltene Versicherung gültig?
Die Versicherung ist in Europa und in den am Mittelmeer angrenzenden Staaten gültig, mit folgenden Ausnahmen:
- Kosovo
- Russische Föderation
- Georgien
- Armenien
- Aserbaidschan
- Kasachstan
Bei einem Transport auf dem Seeweg wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieses Gebietes liegen.
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