Allgemeine Geschäftsbedingungen und Dokumente für All-in-one von gowago.ch

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die nach dem 9. Juni 2021 unterzeichnet werden

All-in-one ist die einfachste Art, in der Schweiz ein Auto zu leasen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) findest du die Informationen zu folgenden Inhalten von All-in-one:

Motorfahrzeugsteuersteuer

Versicherung

Vignette

→ Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) All-in-one herunterladen

Wartungs- und Reifenbedingungen

In den allgemeinen Wartungs- und Reifenbedingungen (AG) findest du die Informationen zu folgenden Inhalten von All-in-one:

Service und Wartung

Wenn Service und Wartung im All-in-one Paket enthalten sind, welches du ausgewählt hast, leiten wir dich bei einem fälligen Service an eine unserer Partnerwerkstätten weiter, die sich um das Auto kümmert. Die Bezahlung funktioniert denkbar einfach: Einfach die gowago All-in-one Karte beim Händler vorzeigen und die Bezahlung wird über uns abgewickelt.

Reifen

Wenn Reifen im All-in-one Paket enthalten sind, welches du ausgewählt hast, besuchst du, sobald der Reifenwechsel fällig ist, eines unserer Partnerfilialen. Unsere Partner kümmern sich, die sich um den Reifenwechsel und die demontierten Reifen werden für die nächste Saison einlagert. Bitte beachte, dass Felgen in diesem Produkt nicht enthalten sind. Neue Reifen sind nur dann abgedeckt, wenn der jeweilige Reifensatz (Sommer- oder Winterreifen) eine Laufleistung von 30'000 km erreicht hat.

→ Allgemeine (AG) Wartungs- und Reifenbedingungen All-in-one herunterladen

→ Allgemeine (AG) Wartungs- und Reifenbedingungen All-in-one herunterladen. Verträge, die nach dem 01.01.2024 beginnen

Garantie

Wenn Garantie im All-in-one Paket enthalten ist, welches du ausgewählt hast, deckt die erweiterte All-in-one Garantie das Fahrzeug ab, wenn die Garantie des Fahrzeugherstellers abläuft.

Mechanische Garantie

Wenn am Auto etwas kaputt geht: das Produkt beinhaltet eine mechanische Garantie für die Dauer des Leasingvertrags. Die Garantie umfasst folgende Baugruppen:

  • Motor
  • Schalt- und Automatikgetriebe
  • Aufladung
  • Achsgetriebe
  • Kraftübertragungswellen
  • Lenkung
  • Bremsen
  • Kraftstoffanlage
  • Elektrische Anlage
  • Kühlsystem
  • Komfortelektrik
  • Abgasanlage
  • Sicherheitssysteme

→ Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Mobile Garantie Platin herunterladen

gowago.ch Vollkaskoversicherung

Unser Versicherungspartner Baloise Versicherungen hat für gowago.ch All-in-one ein eigenes Produkt entwickelt: Die gowago.ch Motorfahrzeugversicherung. Unsere Vollkaskoversicherung umfasst:

Versicherungsschutz

  • Haftpflicht (H1) ohne Selbstbehalt. Gesetzliche Haftpflicht bei Personen- und Sachschäden, welche mit dem versicherten Fahrzeug verursacht werden.

  • Teilkasko (TK1) mit Selbstbehalt CHF 300 (bei einer Reparatur in einer Partnerwerkstätte CHF 0). Schäden am versicherten Fahrzeug, welche infolge von Feuer, Elementarereignissen, böswilliger Beschädigung, Bemalen und Bespritzen, Glasbruch, Marderbiss, Kollision mit Tieren, Diebstahl, Erdbeben oder vulkanischen Eruptionen entstehen.

  • Neuwertentschädigung (K3.5). Bei Versicherung des Neuwerts wird während den ersten 7 Betriebsjahren der bezahlte Kaufpreis entschädigt, danach wird über den Zeitwert hinaus eine Zusatzentschädigung bezahlt (Jahre 8-14 Zeitwert + 15%, ab Jahr 15 Zeitwert + 10%).

  • Kollisionskasko (KK1) mit Selbstbehalt CHF 1000 (bei einer Reparatur in einer Partnerwerkstätte CHF 700). Schäden durch Kollision und Zerkratzen des Fahrzeuges.

Zusatzdeckungen

  • Assistance (AS1) mit Übernahme der Kosten bei Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen des Fahrzeuges, Heim- oder Weiterreise, Übernachtung aller Insassen sowie Rücktransport des Fahrzeuges nach Diebstahl, Panne oder Unfall.

  • Grobfahrlässigkeit: In der Haftpflicht- und Kaskoversicherung verzichtet die Baloise bei grobfahrlässiger Verursachung des versicherten Ereignisses auf das ihr gesetzlich zustehende Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht und den Ausschluss gemäss TK1.1 und IR6 für die grobfahrlässige Handlung oder Unterlassung.

  • Ersatzfahrzeug: Kosten für ein Ersatzfahrzeug der gleichen Kategorie für die Dauer der Reparatur, falls ein versichertes Fahrzeug wegen eines versicherten Teiloder Kollisionskaskoschadens ausfällt. Falls innert 48 Stunden kein Ersatzfahrzeug gefunden werden kann, werden dem Versicherungsnehmer 80% des vereinbarten Betrages pro Fall entschädigt. Die maximalen Leistungen pro Tag sind auf 120 CHF und pro versichertes Ereignis auf 600 CHF begrenzt.

→ gowago.ch Motorfahrzeugversicherung - Produktinformationen und Vertragsbedingungen herunterladen

Setze dich mit uns in Verbindung, wenn du Fragen zu All-in-one oder deinem Auto hast. Wir sind von Montag bis Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr auf all-in-one@gowago.ch oder telefonisch unter +41 44 505 11 18 erreichbar.

Partnerschaften mit
Migros Bank
Basler
Touring Club Schweiz
Fleet Service
Die Kreditvergabe ist unzulässig, wenn sie zur Überschuldung des Konsumenten führt.