Kaufvertrag
Kaufvertrag
1. Kaufgegenstand und Kaufpreis
(Darstellung als Tabelle: Fahrzeugdaten und Informationen zum Kaufpreis)
Kaufobjekt XXX
VIN XXX
KM XXX
Barkaufpreis (inkl. % MwSt) XXX
Anzahlung XXX
Kreditbetrag XXX
Der Käufer verpflichtet sich nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung zur Leistung der Anzahlung gemäss obiger Tabelle an die Verkäuferin innert sieben Tagen. Erst nach Eingang der Anzahlung nimmt die Verkäuferin den Fahrzeugkauf beim Fahrzeuglieferanten vor.
Der Kreditbetrag gemäss obiger Tabelle ist 15 Tage nach Unterzeichnung des Kreditvertrages fällig.
2. Lieferung und Eigentum am Fahrzeug
Die Verkäuferin ist verpflichtet, das Fahrzeug im Zustand wie vom Käufer gesehen und gefahren, sofern er das Fahrzeug vor Ort ausgesucht hat, bzw. im Zustand per Vertragsabschluss, sofern er das Fahrzeug online ausgesucht hat, samt Zubehör und Dokumenten (insb. allfällige Garantiebestimmungen des Herstellers oder Fahrzeuglieferanten) am zu vereinbarenden Termin zu übergeben oder durch den Fahrzeuglieferanten übergeben zu lassen.
Die Verkäuferin wird den Käufer zwecks Vereinbarung des Übergabetermins kontaktieren, sobald das Fahrzeug lieferbar ist. Die Übergabe des Fahrzeuges darf frühestens nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist i.S.v. Art. 16 Abs. 1 KKG aus dem Privatkreditvertrag zwischen dem Käufer und der Migros Bank AG erfolgen. Der Käufer hat allfällige Mängel unmittelbar bei Übergabe im Rahmen eines Übergabeprotokolls (Anhang 1) zu rügen, welches allfällige Mängel, fehlende Teile oder Dokumente bzw. fehlendes Zubehör aufführt.
Das Fahrzeug bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäuferin. Das Eigentum am gekauften Fahrzeug geht mit der Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.
3. Gefahrtragung
Nutzen und Gefahr am Fahrzeug gehen mit dessen ordnungsgemässen Übergabe auf den Käufer über.
Bei Gebrauchtwagen gehen Nutzen und Gefahr am Fahrzeug mit Vertragsunterzeichnung auf den Käufer über.
4. Pflichten des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Übergabe des Fahrzeuges auf eigene Kosten gegen Risiken und Schadenfälle im Zusammenhang mit dem Fahrzeug genügend zu versichern, insbesondere auf seinen Namen eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Verkäuferin kann vor Übergabe des Fahrzeuges den Nachweis einer genügenden Versicherung verlangen.
5. Gewährleistung
Das Fahrzeug wird gekauft wie gesehen und gefahren bzw. im Zustand per Vertragsabschluss. Jede Gewährleistung durch die Verkäuferin wird ausdrücklich wegbedungen, soweit das Gesetz dies zulässt. Eine Ausnahme gilt für Art. 199 OR (arglistiges Verschweigen bei Gewährsmängeln). Allfällige Herstellergarantien bleiben vorbehalten.
Soweit der Verkäuferin gegenüber dem Fahrzeuglieferanten Gewährleistungsansprüche zustehen, ermächtigt die Verkäuferin den Käufer hiermit, diese auf eigene Kosten und als direkter Stellvertreter der Verkäuferin beim Fahrzeuglieferanten geltend zu machen.
Die Verkäuferin ist verpflichtet, im Falle einer erfolgreichen Minderung oder Wandelung die daraus resultierenden Forderungen an den Käufer abzutreten. Als erfolgreich gilt eine Minderung bzw. Wandelung dann, wenn ein entsprechendes gerichtliches Urteil (rechtskräftig) oder ein gerichtlicher oder aussergerichtlicher Vergleich vorliegen.
Der Käufer hat der Verkäuferin auf deren erstes Verlangen sämtliche Korrespondenz und Dokumente vorzulegen, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche bestehen.
6. Rücktritt
Lehnt die Migros Bank AG dem Käufer die Finanzierung ab oder kommt der Privatkreditvertrag aus anderen Gründen, die nicht vom Käufer zu vertreten sind, nicht zustande, erfolgt eine volle Rückerstattung der Anzahlung durch die Verkäuferin. Der Kaufvertrag fällt in der Folge dahin.
Erklärt der Käufer den Widerruf des Privatkreditvertrags zwischen ihm und der Migros Bank AG innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist i.S.v. Art. 16 Abs. 1 KKG, behält sich die Verkäuferin vor, die bei ihr entstandenen Kosten vom Käufer zu verlangen. Die entstandenen Kosten betragen pauschal CHF 250. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kaufvertrag fällt in der Folge dahin. Die Verkäuferin ist berechtigt, ihren geltend gemachten Schaden von einer allfälligen Anzahlung abzuziehen bzw. entsprechend zu verrechnen.
Wird der Privatkreditvertrag gestützt auf falsche Angaben durch den Käufer unterzeichnet, steht der Verkäuferin ein Rücktrittsrecht dieser Vereinbarung und ein Rückforderungsrecht des Fahrzeuges zu. Der Kaufvertrag fällt in der Folge dahin.
7. Vertragsauflösung bei Zwischenverkauf
Die Pflicht zur Übertragung des Fahrzeuges an den Käufer bedingt die Auslieferung des Fahrzeuges durch den Fahrzeuglieferanten, insbesondere der Verkauf oder jede anderweitige Übertragung dieses Fahrzeuges durch den Fahrzeuglieferanten an eine andere Person als den Käufer nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung hat die Auflösung dieser Vereinbarung zur Folge. Die Verkäuferin ist in diesem Fall verpflichtet, dem Käufer die Anzahlungssumme in der Höhe von CHF (…) zurückzuerstatten. Der Käufer hat keinerlei weitere Ansprüche aus dem Dahinfallen dieser Vereinbarung.
8. Salvatorische Klausel
Sollte diese Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegende Vereinbarung untersteht materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) und dessen Änderungen und Ergänzungen.
Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über ihr gültiges Zustandekommen, ihre Rechtswirkung, ihre Abänderung und Auflösung, werden durch die ordentlichen Gerichte in Zürich, Zürich 1 beurteilt.
10. Weitere Bestimmung
Die Originalsprache dieser Vereinbarung ist Deutsch. Jede zur Verfügung gestellte Übersetzung dient nur der Vereinfachung. Im Falle von Konflikten zwischen der Deutscher Originalversion und einer Übersetzung ist die Deutsche Version massgebend.
Durch Unterschrift dieses Kaufvertrags bestätigt der Käufer, dass er die folgenden Dokumente gelesen hat und bestätigt seine vorbehaltlose Zustimmung zu deren Anwendung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gowago AG (Anhang 2)
Datenschutzerklärung der Gowago AG (Anhang 3)