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Dein Leasingvertrag

Für deinen Leasingvertrag der Migros Bank, beantwortet gowago.ch als Vertreter alle Fragen, Mitteilungen und Kontakte.

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All-in-one Kundenservice:
+41 44 505 11 18
all-in-one@gowago.ch

Dein Leasingvertrag

In deinem Vertrag findest du alle Details deines Leasingvertrages. Dazu gehört auch der Restwert, der den Wert des Autos am Ende der Leasingzeit festsetzt. Auch die Kilometerpauschale, die bestimmt, wie viele Kilometer du während der Leasingdauer fahren darfst, wird im Vertrag aufgeführt.

Zahlungsbedingungen

Du musst die monatlichen Leasingraten im Voraus bezahlen, spätestens am ersten Tag des Monats. Die monatlichen Leasing-Raten müssen auch dann bezahlt werden, wenn das Fahrzeug nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann. Wenn eine Zahlung nicht getätigt wird, ist die Rate trotzdem der Leasingbank (Migros Bank) mit dem entsprechenden Zinssatz geschuldet. Zusätzlich wird dir eine Mahngebühr von CHF 10.00 für die 1. Mahnung und CHF 20.00 für die 2. und jede weitere Mahnung in Rechnung gestellt.

Nutzung und Wartung des Fahrzeugs

Du bist dafür verantwortlich, das Fahrzeug sorgfältig, ordnungsgemäss und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder Lieferanten zu benutzen. Du bist auch für die Wartung, Instandhaltung und, falls nötig, für Reparaturen verantwortlich. Alle Kosten werden durch deinen All-in-one Vertrag abgedeckt. Änderungen am Fahrzeug dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden. Wenn du dir bei einer Änderung unsicher bist, wende dich bitte an unseren All-in-one Kundenservice.

Schäden am Fahrzeug

Wenn du einen Schaden am Fahrzeug hast, musst du die in deinem All-in-one enthaltene Versicherung nutzen, um es so schnell wie möglich reparieren zu lassen. Wenn der Reparaturbetrag über CHF 1000 liegt, musst du uns per E-Mail benachrichtigen - all-in-one@gowago.ch

Vorzeitige Kündigung

Wenn du deinen Vertrag vor dem vereinbarten Enddatum kündigen möchtest, musst du diesen kündigen. Das entsprechende Vorgehen ist in deinem Vertrag beschrieben im Abschnitt: "Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsauflösung" beschrieben. Das Auto muss in gutem Zustand zurückgegeben werden. Notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, werden dir in Rechnung gestellt. Überhöhte Kilometerleistungen werden ebenfalls zum vereinbarten Satz pro Mehrkilometer in Rechnung gestellt werden.
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Die Kreditvergabe ist unzulässig, wenn sie zur Überschuldung des Konsumenten führt.
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